| 22.05.2013, 8:00 Uhr Weltmeisterschaften U17/U19 Frauen |
| 30.05.2013, 8:00 Uhr Europameisterschaften Männer |
| 06.06.2013, 8:00 Uhr DM U 15 Männer |
| 18.06.2013, 8:00 Uhr DM U17/U19 Elite Frauen |
| 19.06.2013, 8:00 Uhr Brandenburg Cup |
Merkblatt für Delegierte der 1. und 2. Bundesliga Saison 2012 / 2013
Für einen reibungslosen Ablauf der Wettkämpfe in der 1. und 2. Bundesliga möchte ich fol-gende Hinweise geben:
1. In der 1. Bundesliga wird ein neutrales Kampfgericht mit sechs Kampfrichtern ange-setzt, wovon einer das Amt des Delegierten des DBV ausübt. Es kommen sechs Sportler zum Einsatz, die laut Ausschreibung und Liga-Statut des DBV 4 Runden à 3 Minuten boxen.
2. In der 2. Bundesliga wird ein neutrales Kampfgericht mit vier Kampfrichter angesetzt, wovon einer das Amt des Delegierten des DBV ausübt. Es ist aber möglich, dass auch sechs Kampfrichter aus einem oder zwei neutralen Landesverbänden einge-setzt werden können. Es kommen weiterhin acht Sportler zum Einsatz. Sie boxen drei Runden à drei Minuten.
3. Der Einsatz aller Kampfrichter für die Bundesliga sowie die Nominierung als Delegier-te des DBV erfolgt ausschließlich durch den Kampfrichter-Obmann des DBV.
4. Das amtierende Kampfgericht trägt weiße Hemden (Frauen weiße Blusen), schwarze Hosen und schwarze Sportschuhe mit schwarzen Socken. Das Tragen der schwar-zen Fliege ist Pflicht, abweichende Regelungen trifft der Delegierte. Das Tragen des Kampfrichteremblems des DBV ist Pflicht.
5. In der 1. und 2. Bundesliga wird der Boxpointer verwendet. Der Delegierte hat zu prü-fen, ob die eingestellten Optionen der Ausschreibung und den Wettkampfbestimmun-gen entsprechen. Es ist darauf zu achten, dass die jeweils aktuelle Software der AIBA verwendet wird.
6. Beim Einsatz des Box-Pointers können zur Urteilsverkündung Wertungspunkte bzw. Wertungstreffer bekannt gegeben werden. Die Entscheidung obliegt dem Delegier-ten. In den Rundenpausen dürfen die Kampfrichter nicht über den aktuellen Zwischen-stand informiert werden, auch nicht mit Gesten oder anderen Hilfsmitteln (Finger zei-gen usw.).
7. Der Delegierte hat zu prüfen, dass den Vereinen und Kampfrichtern eine Veranstal-tungsstätte zur Verfügung steht, die den sportlichen und sanitären Ansprüchen ge-nügt. Der Ring ist auf Übereinstimmung mit den Kriterien in der WB des DBV zu überprü-fen. (z.B. Behältnisse in den neutralen Ecken für Tupfer usw.)
8. Die Delegierten haben sehr sorgsam darauf zu achten, dass die Jahresuntersuchung durchgeführt wurde und im Startausweis eingetragen ist. Ohne Jahresuntersuchung verwirkt der Kämpfer sein Startrecht. Ab dem 30. Lebensjahr (Stichtag ist das ablau-fende Kalenderjahr) ist darauf zu achten, dass die Untersuchung durch den Landes-verbands-Arzt mit Stempel und Unterschrift eingetragen ist. Der Kontrollvermerk gemäß § 35 Abs. 17 der WB des DBV ist durch den zuständigen Landessportwart unbedingt rechtzeitig einzutragen und vom Delegierten zu kontrollie-ren.
9. Ab dem 37. Lebensjahr ist jede Wettkampftätigkeit untersagt. Maßgebend ist der Ab-lauf des Kalenderjahres, in dem der Sportler 37 Jahre alt wird, d.h. er darf bis zum 31.12. des betreffenden Kalenderjahres boxen.
10. Alle Boxer müssen dem Delegierten das gültige Startbuch vorlegen. Ansonsten ver-lieren sie das Startrecht. Die Nummer des Startbuches oder eine vom Liga-Obmann vergebene Nummer muss auf der gültigen Ligaliste ihres Liga-Vereins aufgeführt sein.
11. Mindestens ein Sekundant muss im Besitz einer gültigen B-Trainerlizenz (Leistungs-sport) oder höher sein, der zweite Sekundant muss mindestens die C-Trainer-Lizenz (Leistungssport) besitzen. Der Besitz der Trainerlizenz ist vor dem Wettkampf dem Delegierten vorzulegen. Ohne Vorlage der Trainerlizenz ist ein Sekundieren am Ring nicht erlaubt.
12. Der Delegierte kontrolliert, ob der Protokollführer ein Kampfprotokoll des DBV ver-wendet und ob er in der Lage ist, dieses Kampfprotokoll ordnungsgemäß auszufüllen. Ist dies nicht der Fall, muss der Veranstalter auf Verlangen des Delegierten einen neuen Protokollführer einsetzen.
13. Das Kampfprotokoll ist vollständig und leserlich, auch die Mehrfertigungen (besser sind Kopien vor Ort), auszufüllen. Es ist darauf zu achten, dass alle notwendigen Un-terschriften und Eintragungen vorgenommen wurden. Besondere Vorkommnisse jeder Art (beispielsweise unsportliches Verhalten von Kämpfern/Sekundanten/Zuschauern/Ringsprecher/, KO -Sperren, usw.) sind im Pro-tokoll aufzuführen, wobei gegebenenfalls ein gesondertes Blatt zu verwenden ist.
14. Wird der geforderte oder mehrere Nachwuchsk(ä)ampf(e) durch Frauen oder Männer bestritten, ist die Kämpfereigenschaft im Kampfprotokoll ausdrücklich zu vermerken.
15. Bei den Ligakämpfen sind in der roten Ecke rote Boxhandschuhe sowie roter Kopf-schutz und in der blauen Ecke blaue Boxhandschuhe sowie blauer Kopfschutz zu verwenden. Dabei ist es ausreichend, wenn ein Boxhandschuh pro Paar das Prüfsiegel des DBV besitzt. Ab dem 01.01.2013 sind die Prüfsiegel auf beiden Boxhandschuhen Pflicht. Die Gültigkeit des Prüfsiegels beträgt 3 Jahre. Für das Jahr 2012 können noch Box-handschuhe mit weißer Trefferfläche eingesetzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beide Athleten Wettkampfhandschuhe mit bzw. ohne weiße Trefferfläche ein-setzen.
16. Bei Protesten entscheiden im ersten Verwaltungshandeln gemäß § 36 der gültigen WB der Delegierte und das Kampfgericht des DBV. Die Protestgebühr beträgt 75.- EUR. (siehe § 57 Abs. 3e der Rechts – und Verfahrensordnung des DBV).
17. Entscheidet der Delegierte nicht im ersten Verwaltungshandeln (Gründe sind mitzu-teilen), so ist das Sportgericht des DBV zur Entscheidung berufen. Erstinstanzlich sind 100.- EUR Berufungsgebühr zu zahlen. Vom Delegierten ist ein Bericht für den Kampfrichter-Obmann des DBV anzufertigen. Zusätzlich ist eine Kopie auch dem Vi-zepräsident Recht des DBV, Herrn Karl-Heinz Seyb, und dem Vizepräsidenten Leis-tungssport des DBV, Herrn Heinz-Günter Deuster, zu schicken.
18. Das Kampfprotokoll ist dem DBV-Kampfrichterobmann zusammen mit den Punkteta-bellen zeitnah zu übersenden. Ein weiteres Protokoll erhalten der Vizepräsdent Leis-tungssport, der Liga-Obmann, die Geschäftstelle des DBV in Kassel und der Sport-wart des DBV.
19. KO -Meldungen, sind mit dem Eintrag der Sperre in den Startunterlagen dem zustän-digen Sportwart des betreffenden Landesverbandes zu übersenden.
20. Empfangene Barbeträge wie auch Protestgebühren sind umgehend auf das Konto des DBV zu überweisen.
21. Der ausrichtende Bundesligaverein ist durch den Delegierten anzuhalten, dass das Kampfprotokoll bzw. Ergebnisprotokoll unmittelbar nach der Veranstaltung dem DBV-Pressewart, Alexander Mazur, per Fax übermittelt wird.
22. Die Kampfrichter erhalten pro Tag einen Spesensatz (Tagegeld) von 20 EUR. Dazu kommen 5 EUR Kleidungsgeld. Außerdem wird ein Amtierungsgeld von 25 EUR pro Kampfrichter bezahlt. Insgesamt erhalten die Kampfrichter also 50 EUR zzgl. Fahr-geld. Wenn die Entfernung zum Veranstaltungsort mehr als 150 km beträgt, steht den Kampfrichtern ein weiterer Spesensatz von 20 EUR wie auch eine angemessene Übernachtung zu. Ingesamt erhalten Sie also 70 EUR zzgl. Fahrgeld und zusätzliche 20 EUR, falls die Übernachtung nicht in Anspruch genommen wird. Bei Freitagsveranstaltungen stehen den Kampfrichtern weitere 20 EUR zu, also ins-gesamt 90 EUR zzgl. Fahrgeld.
23. Die Berechnung des Fahrgeldes ergibt sich wie folgt: Bei Benutzung von öffentlichen Beförderungsmitteln sind die tatsächlichen Auslagen bis zur Höhe des Tarifs der zweiten Wagenklasse der Deutschen Bahn zu erstatten. Bei Benutzung von anderen als öffentlichen Beförderungsmitteln können für jeden angefangenen Kilometer des Hin- und Rückweges 0.25 EUR abgerechnet werden. (s. aktuelles Liga-Statut des DBV)
24. Der Delegierte kann zusätzlich seine Kosten für Porto, Telefon und diverse Kosten beim Veranstalter abrechnen. In der Regel werden Kosten zwischen 10 und 20 EUR berechnet.
25. DBV-Goldnadelträger, Ehrenkampfrichter des DBV und Kampfrichter mit einer gülti-gen Lizenz (Kampfrichterbuch des DBV) haben freien Eintritt zu allen Liga-Kämpfen.
26. Vor dem Bundesligakampf und in der offiziellen Pause während der Veranstaltung können ohne Einsatz des Kampfgerichtes Demonstrationen von Boxern oder anderen Sportarten dargestellt werden.
Der Kongress des DBV am 09.06.2012 in Leonberg hat Änderungen für die neuen Wett-kampfbestimmungen des DBV beschlossen, danach zum 13.07.2012 in Kraft gesetzt. Diese Änderungen der WB des DBV sind entsprechend zu beachten.
Vor diesem Hintergrund kommt auf den Delegierten des DBV eine besondere Verantwortung zu.
Er muss seine Entscheidungen im Sinne des olympischen Boxsports und der aktiven Sport-ler treffen. Er ist in seiner Entscheidung allein verantwortlich und kann sich vorher telefonisch mit verantwortlichen Entscheidungsträgern des DBV abstimmen.
Anschriften:
Deutscher Boxsport – Verband e. V. – Geschäftsstelle:
Korbacher – Straße 93, 34132 Kassel
Telefon: 0561 - Tel.: 05 61 - 50 62 92 32 Fax: 0561 - 50 62 92 22
E-Mail:
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oder
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Homepage: www.boxverband.de Bankverbindung: Commerzbank AG Kassel Konto: 2 942 217, BLZ: 520 400 21
Präsident des DBV: Jürgen Kyas, Tulpenweg 4, 49525 Lengerich Tel.: 05481/81830, Fax: 05481/304181, mobil: 0152/23732402
E-Mail:
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Vizepräsident für Leistungssport: Heinz-Günter Deuster,
Herzogsägmühler Straße 9, 86971 Peiting, Tel. und Fax: 08861/69629 p,
E-Mail:
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Liga – Obmann des DBV: Steven Nichols, Friedrichstr. 26 Neckarsulm 74172
E-Mail:
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Tel.: 07132 43000 Mobil: 01525/ 790 88 25
Sportwart des DBV: Karl – Heinz Nitzsche, Alte Dorfstraße. 74, 19069 Lübstorf Tel.: 03867 / 8055 p., E-Mail:
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Pressewart des DBV: Alexander Mazur, Schwabstraße 42 in 71032 Böblingen,
Tel.: 07031 / 229486, Fax: 07031 / 229766, Mobil: 01712075684,
E-Mail:
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Kampfrichter – Obmann des DBV und komm. Vizepräsident Finanzen:
Erich Dreke, Johannes – Flintrop – Straße 132 in
40822 Mettmann, Tel.: 02051 / 262557 di., Fax: 02051 / 262590 di,
Mobil: 01728629677 (p), 015257908806 (d) Fax: 02104 / 807281,
E-Mail:
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(di),
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(p)
Vorsitzender DBV – Verbandsgericht: Klaus Beckmann,
Ahestraße 3 , 45276 Essen, Tel.:0201 / 512044 di, Fax: 0201 / 510349 di., 0201 / 487410 p. E-Mail:
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Vorsitzende DBV -Sportgericht: Frau Ursula Schwiemann Schmiedestrasse 19 19053 Schwerin / Mecklenburg-Vorpommern,
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