Landgericht Kassel: Das Nominierungsverfahren des DBV ist rechtmäßig und nicht zu beanstanden
Vor dem Landgericht Kassel haben zwei Athletinnen im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes versucht, ihre Nominierung durch den DBV für ein Qualifikationsturnier für die Olympischen Spiele 2024 zu erwirken. Das Gericht hat die Anträge der beiden Athletinnen zurückgewiesen und das Nominierungsverfahren des DBV für rechtmäßig erklärt.