Auftretende Rechtsfragen, Rechtsfälle und Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Verbandswesen oder der sportlichen Tätigkeit des Verbandes werden nach § 50 der Satzung des Deutschen Boxsport-Verbandes unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges verbandsintern entschieden. Augenommen hiervon sind Dopingverstöße.
Zu diesem Zweck besteht ein Verbandsgericht, das aufgrund der Rechts- und Verfahrensordnung des DBV tätig wird. Die Mitglieder des Verbandsgerichtes werden vom Kongress gewählt und müssen verschiedenen Landesverbänden angehören. Das Verbandsgericht besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in und vier Beisitzern/innen, die keinem Organ des DBV angehören dürfen.
Der/die Vorsitzende des Verbandsgerichtes wählt für jede einzelne Verhandlung aus den Mitgliedern des Verbandsgerichtes unter dem Gesichtspunkt der Unparteilichkeit und Zweckmäßigkeit diejenigen aus, die für die jeweilige Verhandlung den Spruchkörper bilden.
Das Verbandsgericht kann folgende Strafen verhängen:
- Verwarnung
- Verweis
- Zeitliche oder lebenslange Wettkampfsperren
- Zeitliche oder dauernde Amtssperre
- Befristeten oder dauernden Ausschluss
- Veranstaltungsverbot oder Verbot der Veranstaltungen am eigenen Ort
- Geldstrafen von 25 Euro bis 5000 Euro
Mitglieder des Verbandsgerichtes
Funktion | Name | Landesverband | |
---|---|---|---|
1. | Vorsitzende/r | Ralf Ekrowski (Rechtsanwalt) | LV Nordrhein-Westfalen |
2. | Stellvertr. Vorsitzende/r | Petra Oberbeck (Rechtsanwältin) | LV Südwest |
3. | Beisitzer/in | Hans-Hermann Sangen | LV Nordrhein-Westfalen |
4. | Beisitzer/in | Peter Ritter | LV Niedersachsen |
5. | Beisitzer/in | Lutz Seidenstücker | LV Thüringen |
Kontakt zum Verbandsgericht
Postanschrift:
Deutscher Boxsport-Verband e.V.
Verbandsgericht
Korbacher Strasse 93
34132 Kassel
Mail:
verbandsgericht@boxverband.de