Allgemeine Informationen
Kamprichter/in ist im Boxsport der Oberbegriff für die Punkt- und Ringrichter/innen. Um als Kampfrichter/in eingesetzt zu werden, muss man mindestens 18 Jahre alt sein und eine Ausbildung erfolgreich absolviert haben.
Diese Ausbildung umfasst Theorie und Praxis, ist für Punkt- und Ringrichter/innen identisch und endet mit einer Prüfung. Zentral ist natürlich eine genaue Kenntnis des Regelwerks und ihre praktische und sichere Anwendung in der Tätigkeit als Punkt- und Ringrichter/in.
Die Ringrichter/innen leiten den Kampf im Ring. Sie sind für einen regelkonformen Kampf und die Sicherheit der Sportler/innen verantwortlich. Mit dem Ergebnis des Kampfes haben sie nur in den seltenen Fällen von K.O., Disqualifikation oder Abbruch wegen starker Überlegenheit zu tun.
Die Punktrichter/innen bewerten den Kampf im Ring. Da es nur sehr wenige K.O.s, Disqualifikationen oder Abbrüche gibt (in denen der/die Ringrichter/in entscheidet), liegt die Entscheidung eines Kampfes meist bei den 3 oder 5 eingesetzten Punktrichter/innen.
Die Ausbildung der Kampfrichter/innen im Deutschen Boxsport-Verband erfolgt in drei aufeinander folgenden Stufen:
- Kampfrichterlizenz lokal
- Kampfrichterlizenz national
- Kampfrichterlizenz international
Kampfrichter/innen haben – ähnlich wie Wettkämpfer/innen – ein Kampfrichterbuch, in dem eingetragen wird, wann und wo sie als Punkt- oder Ringrichter/in im Einsatz waren. Bei großen Turnieren wie z.B. die Deutschen Meisterschaften erfolgt auch eine Bewertung der Kampfrichterleistungen.
Die Tätigkeit als Kampfrichter/in ist ehrenamtlich. Auf Landes- und Bundesebene gibt es aber unterschiedliche Regelungen, wie Kampfrichter/innen ggf. ein Ersatz für entstandene Aufwendungen bezahlt wird. Als Anerkennung für ihre ehrenamtliche Arbeit haben Kampfrichter/innen unter Vorlage eines gültigen Kampfrichterbuches freien Eintritt bei Veranstaltungen im Bereich des Deutschen Boxsport-Verbandes.
Die nationale Kampfrichterlizenz
Auf die lokale Kampfrichterlizenz folgt die nationale Kampfrichterlizenz. Die Kampfrichterobmänner/obfrauen der Landesverbände können dem Deutschen Boxsport-Verband motivierte und entsprechend erfahrene und geeignete Kampfrichter/innen des Landesverbandes für die nationale Kampfrichterlizenz vorschlagen.
Der/die Kampfrichterobmann/obfrau des Deutschen Boxsport-Verbandes entscheidet hierüber und erweitert bei positiver Entscheidung die Lizenz zur nationalen Kampfrichterlizenz.
Mit der nationalen Kamprichterlizenz darf man auch jenseits des eigenen Landesverbandes bei Veranstaltungen in anderen Landesverbänden als Kampfrichter/in amtieren.
Da auf der Ebene der Landesverbände die Kampfrichterobmänner/obfrauen den Einsatz der Kampfrichter/innen koordinieren, bedarf es bei Auswärtseinsätzen jedoch stets die Zustimmung der beteiligten Kampfrichterobmänner/obfrauen.