All­ge­mei­ne Informationen

Kamprichter/in ist im Box­sport der Ober­be­griff für die Punkt- und Ringrichter/innen. Um als Kampfrichter/in ein­ge­setzt zu wer­den, muss man min­des­tens 18 Jah­re alt sein und eine Aus­bil­dung erfolg­reich absol­viert haben.

Die­se Aus­bil­dung umfasst Theo­rie und Pra­xis, ist für Punkt- und Ringrichter/innen iden­tisch und endet mit einer Prü­fung. Zen­tral ist natür­lich eine genaue Kennt­nis des Regel­werks und ihre prak­ti­sche und siche­re Anwen­dung in der Tätig­keit als Punkt- und Ringrichter/in.

Die Ringrichter/innen lei­ten den Kampf im Ring. Sie sind für einen regel­kon­for­men Kampf und die Sicher­heit der Sportler/innen ver­ant­wort­lich. Mit dem Ergeb­nis des Kamp­fes haben sie nur in den sel­te­nen Fäl­len von K.O., Dis­qua­li­fi­ka­ti­on oder Abbruch wegen star­ker Über­le­gen­heit zu tun.

Die Punktrichter/innen bewer­ten den Kampf im Ring. Da es nur sehr weni­ge K.O.s, Dis­qua­li­fi­ka­tio­nen oder Abbrü­che gibt (in denen der/die Ringrichter/in ent­schei­det), liegt die Ent­schei­dung eines Kamp­fes meist bei den 3 oder 5 ein­ge­setz­ten Punktrichter/innen.

Die Aus­bil­dung der Kampfrichter/innen im Deut­schen Box­sport-Ver­band erfolgt in drei auf­ein­an­der fol­gen­den Stufen:

  1. Kampf­rich­ter­li­zenz lokal
  2. Kampf­rich­ter­li­zenz national
  3. Kampf­rich­ter­li­zenz international

Kampfrichter/innen haben – ähn­lich wie Wettkämpfer/innen – ein Kampf­rich­ter­buch, in dem ein­ge­tra­gen wird, wann und wo sie als Punkt- oder Ringrichter/in im Ein­satz waren. Bei gro­ßen Tur­nie­ren wie z.B. die Deut­schen Meis­ter­schaf­ten erfolgt auch eine Bewer­tung der Kampfrichterleistungen.

Die Tätig­keit als Kampfrichter/in ist ehren­amt­lich. Auf Lan­des- und Bun­des­ebe­ne gibt es aber unter­schied­li­che Rege­lun­gen, wie Kampfrichter/innen ggf. ein Ersatz für ent­stan­de­ne Auf­wen­dun­gen bezahlt wird. Als Aner­ken­nung für ihre ehren­amt­li­che Arbeit haben Kampfrichter/innen unter Vor­la­ge eines gül­ti­gen Kampf­rich­ter­bu­ches frei­en Ein­tritt bei Ver­an­stal­tun­gen im Bereich des Deut­schen Boxsport-Verbandes.

Die natio­na­le Kampfrichterlizenz

Auf die loka­le Kampf­rich­ter­li­zenz folgt die natio­na­le Kampf­rich­ter­li­zenz. Die Kampfrichterobmänner/obfrauen der Lan­des­ver­bän­de kön­nen dem Deut­schen Box­sport-Ver­band moti­vier­te und ent­spre­chend erfah­re­ne und geeig­ne­te Kampfrichter/innen des Lan­des­ver­ban­des für die natio­na­le Kampf­rich­ter­li­zenz vorschlagen.

Der/die Kampfrichterobmann/obfrau des Deut­schen Box­sport-Ver­ban­des ent­schei­det hier­über und erwei­tert bei posi­ti­ver Ent­schei­dung  die Lizenz zur natio­na­len Kampfrichterlizenz.

Mit der natio­na­len Kam­prich­ter­li­zenz darf man auch jen­seits des eige­nen Lan­des­ver­ban­des bei Ver­an­stal­tun­gen in ande­ren Lan­des­ver­bän­den als Kampfrichter/in amtieren.

Da auf der Ebe­ne der Lan­des­ver­bän­de die Kampfrichterobmänner/obfrauen den Ein­satz der Kampfrichter/innen koor­di­nie­ren, bedarf es bei Aus­wärts­ein­sät­zen jedoch stets die Zustim­mung der betei­lig­ten Kampfrichterobmänner/obfrauen.