All­ge­mei­ne Informationen

Kamprichter/in ist im Box­sport der Ober­be­griff für die Punkt- und Ringrichter/innen. Um als Kampfrichter/in ein­ge­setzt zu wer­den, muss man min­des­tens 18 Jah­re alt sein und eine Aus­bil­dung erfolg­reich absol­viert haben.

Die­se Aus­bil­dung umfasst Theo­rie und Pra­xis, ist für Punkt- und Ringrichter/innen iden­tisch und endet mit einer Prü­fung. Zen­tral ist natür­lich eine genaue Kennt­nis des Regel­werks und ihre prak­ti­sche und siche­re Anwen­dung in der Tätig­keit als Punkt- und Ringrichter/in.

Die Ringrichter/innen lei­ten den Kampf im Ring. Sie sind für einen regel­kon­for­men Kampf und die Sicher­heit der Sportler/innen ver­ant­wort­lich. Mit dem Ergeb­nis des Kamp­fes haben sie nur in den sel­te­nen Fäl­len von K.O., Dis­qua­li­fi­ka­ti­on oder Abbruch wegen star­ker Über­le­gen­heit zu tun.

Die Punktrichter/innen bewer­ten den Kampf im Ring. Da es nur sehr weni­ge K.O.s, Dis­qua­li­fi­ka­tio­nen oder Abbrü­che gibt (in denen der/die Ringrichter/in ent­schei­det), liegt die Ent­schei­dung eines Kamp­fes meist bei den 3 oder 5 ein­ge­setz­ten Punktrichter/innen.

Die Aus­bil­dung der Kampfrichter/innen im Deut­schen Box­sport-Ver­band erfolgt in drei auf­ein­an­der fol­gen­den Stufen:

  1. Kampf­rich­ter­li­zenz lokal
  2. Kampf­rich­ter­li­zenz national
  3. Kampf­rich­ter­li­zenz international

Kampfrichter/innen haben – ähn­lich wie Wettkämpfer/innen – ein Kampf­rich­ter­buch, in dem ein­ge­tra­gen wird, wann und wo sie als Punkt- oder Ringrichter/in im Ein­satz waren. Bei gro­ßen Tur­nie­ren wie z.B. die Deut­schen Meis­ter­schaf­ten erfolgt auch eine Bewer­tung der Kampfrichterleistungen.

Die Tätig­keit als Kampfrichter/in ist ehren­amt­lich. Auf Lan­des- und Bun­des­ebe­ne gibt es aber unter­schied­li­che Rege­lun­gen, wie Kampfrichter/innen ggf. ein Ersatz für ent­stan­de­ne Auf­wen­dun­gen bezahlt wird. Als Aner­ken­nung für ihre ehren­amt­li­che Arbeit haben Kampfrichter/innen unter Vor­la­ge eines gül­ti­gen Kampf­rich­ter­bu­ches frei­en Ein­tritt bei Ver­an­stal­tun­gen im Bereich des Deut­schen Boxsport-Verbandes.

Die loka­le Kampfrichterlinz

Der Ein­stieg erfolgt mit der loka­len Kampf­rich­ter­li­zenz. Die Aus­bil­dung liegt hier in der Hand der ein­zel­nen Lan­des­ver­bän­de und wird i.d.R. vom zustän­di­gen Kampfrichterobmann/obfrau des betref­fen­den Lan­des­ver­ban­des durchgeführt.

In der Pra­xis wird man zumeist zunächst als Punktrichter/in ein­ge­setzt, um hier Erfah­rung zu sam­meln. Mit wach­sen­der Erfah­rung und bei ent­spre­chen­dem Inter­es­se kommt dann auch der Ein­satz als Ringrichter/in infrage.

Die loka­le Kampf­rich­ter­li­zenz erlaubt den Ein­satz bei Box­ver­an­stal­tun­gen des Lan­des­ver­ban­des, in dem die Aus­bil­dung absol­viert wur­de. Ein Ein­satz in ande­ren Lan­des­ver­bän­den des Deut­schen Box­sport­ver­ban­des ist damit noch nicht möglich.