Das Mas­ter­bo­xen ist eine beson­de­re Wett­kampf­form für Sport­ler, die ent­we­der nach frü­her abol­vier­ten Kämp­fen die zuläs­si­ge Alters­ober­gren­ze von maxi­mal 40 Jah­ren für olym­pi­sche Box­kämp­fe über­schrit­ten oder aber ihr Wett­kamp­fin­ter­es­se erst jen­seits des 30. Lebens­jah­res ent­deckt haben und daher mit regu­lä­ren olym­pi­schen Box­kämp­fen nicht mehr fort­fah­ren kön­nen bzw. sie gar nicht mehr begin­nen dürfen.

Im Gegen­satz zum Sport­bo­xen wer­den im Mas­ter­bo­xen Kamp­fur­tei­le gefällt. Das heißt, dass es hier ent­schie­de­ner zuge­hen wird als im Sport­bo­xen. Zum Schutz der Ath­le­ten wei­chen die Bestim­mun­gen aber an eini­gen Punk­ten von denen der regu­lä­ren olym­pi­schen Box­kämp­fe ab.

Die wesent­li­chen Regeln eines Masterboxkampfes:

  • Der Kampf besteht aus 3 Run­den, die maxi­mal 2 Minu­ten dau­ern. Kür­ze­re Run­den­zei­ten sind zuläs­sig. Die Run­den­pau­se beträgt 1 Minute.
  • Die Boxer kämp­fen mit 12-Unzen-Hand­schu­hen oder schwe­rer gepols­ter­ten Hand­schu­hen und müs­sen einen Kopf­schutz tragen.
  • Die Alters­dif­fe­renz der Sport­ler beträgt maxi­mal 10 Jah­re. Haben sie das 60. Lebens­jahr voll­endet, darf der Alters­un­ter­schied maxi­mal nur 5 Jah­re betragen.
  • Es kön­nen im Bereich des Mas­ter­bo­xens auch Meis­ter­schaf­ten ver­an­stal­tet werden.
  • Ein Boxer darf maxi­mal zwei Mal in einer Run­de oder maxi­mal drei Mal im gesam­ten Kampf ange­zählt wer­den. Danach ist der Kampf zu been­den. Der Ring­rich­ter hat den Kampf unver­züg­lich abzu­bre­chen, wenn auf­grund einer ent­spre­chen­den Über­le­gen­heit eines Kämp­fers Ver­let­zun­gen beim ande­ren Kämp­fer drohen.

Häu­fig gefrag­te Fra­gen zum Masterboxen

Hin­weis: Mas­ter­bo­xer und Mas­ter­bo­xe­rin wer­den im Fol­gen­den nicht unter­schie­den, es sind immer bei­de Geschlech­ter gemeint.

Was ist ein Masterboxer?
Die Wett­kampf­be­stim­mun­gen des DBV beschrän­ken die Mög­lich­keit des ers­ten Kamp­fes im olym­pi­schen Boxen auf das alter bis 30 Jah­re. Seid Ihr älter als 30 und habt noch kei­nen Kampf, seid Ihr Mas­ter­bo­xer und boxt nach den Regeln der WB §37. Außer­dem ist das olym­pi­sche Boxen beschränkt bis 40 Jah­re. Alle die älter sind als 40 sind daher Masterboxer.
Muss ich Ver­eins­mit­glied sein, um als Mas­ter­bo­xer Kämp­fe bestrei­ten zu können?
Ja, die Mit­glied­schaft in einem Box­ver­ein des DBV ist bei einer Ver­an­stal­tung des DBV ein abso­lu­tes Muss. Der Ver­ein ist Mit­glied im Lan­des­sport­bund und damit sind alle Ver­eins­sport­ler über die Sport­ver­si­che­rung ver­si­chert. Wei­ter­hin stellt das sicher, dass es einen Trai­ner gibt (Vor­schrift im DBV), der zum einen weiß, wie Boxer aus­ge­bil­det wer­den und zum ande­ren die Regeln (Wett­kampf­be­stim­mun­gen) kennt.
Wie fin­de ich einen Verein?
Die Ver­ei­ne sind in den jewei­li­gen Lan­des­ver­bän­den des DBV orga­ni­siert. Meis­tens sind die Lan­des­ver­bän­de mit den Bun­des­län­dern deckungs­gleich. Eine Lis­te der Lan­des­ver­bän­de gibt es auf der Sei­te des DBV (https://www.boxverband.de/landesverbaende-im-dbv/). Die Lan­des­ver­bän­de wie­der­um kön­nen Aus­kunft zum nächs­ten Ver­ein und den Ansprech­part­nern geben.
Wie bekom­me ich einen Start­aus­weis für Masterboxer?
Das Vor­ge­hen ist das glei­che, wie für nor­ma­le Wett­kampf­bo­xer*. Der Ver­ein bean­tragt den Start­aus­weis beim Lan­des­ver­band. Sprecht dazu ein­fach euren Trai­ner an. Der soll­te wis­sen, wie und wo er Start­aus­wei­se bean­tra­gen kann.

Der Start­aus­weis für Mas­ter­bo­xer ist iden­tisch zu dem für olym­pi­sche Boxer und hat zusätz­lich das Wort Brei­ten­sport auf der Vor­der­sei­te gestem­pelt oder geschrie­ben. Wich­tig ist die ärzt­li­che Unter­su­chung durch euren Haus­arzt (Wett­kampf­be­stim­mung §37). Die Sei­ten 2 bis 6 des Start­aus­wei­ses müs­sen aus­ge­füllt sein, wobei nicht jede Unter­su­chung wich­tig ist. Euer Haus­arzt soll­te wis­sen, ob ihr einen Kampf­sport aus­üben könnt oder dies bes­ser nicht tun solltet.

Außer­dem muss der Arzt zusätz­lich (!) in dem Feld Jah­res­un­ter­su­chung unter­schrei­ben (auch im ers­ten Jahr). Die­se Unter­su­chung muss im Start­aus­weis ein­ge­tra­gen wer­den. Daher soll­te die­ser Aus­weis vor dem Kampf vorliegen.

Not­falls kann Euch auch der Arzt des Lan­des­ver­ban­des hel­fen, aber der kennt Euch nicht so gut.

Mas­ter­bo­xe­rin­nen müs­sen die Erklä­rung zur Schwan­ger­schaft (vor­letz­te Sei­te des Start­aus­wei­ses) unter­schrie­ben haben. Dar­in erklä­ren sie, dass sie wis­sen, dass sie nicht schwan­ger boxen dürfen.

* Für Wett­kampf­bo­xer über 35 Jah­ren (bis 40) ist der Arzt des Lan­des­ver­ban­des zustän­dig. Für Mas­ter­bo­xer ist der Haus­arzt zustän­dig (WB §37).

Wo fin­de ich Ter­mi­ne zum Masterboxen?
Eine Lis­te der Lan­des­ver­bän­de gibt es auf der Sei­te des DBV (https://www.boxverband.de/landesverbaende-im-dbv/).

Außer den Inter­net­auf­trit­ten der Lan­des­ver­bän­de gibt es

  • eine Face­book­grup­pe: Mas­ters Boxing Ger­ma­ny — Boxen Breitensport
  • eine Whats­app-Grup­pe (Nach­richt zur Auf­nah­me per WA an 0151–21493821).