Die Ombudstelle des Deutschen Boxsport-Verbades steht hauptamtlichen Mitarbeiter/innen, ehrenamtlichen Funktionsträger/innen und Geschäftspartner/innen des DBV sowie außenstehenden Dritten als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung, um von diesen mittels geschützter Kommunikationswege Informationen und Hinweise zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen gegen Gesetze oder interne Regelungen durch hauptamtliche Mitarbeiter/innen oder ehrenamtliche Funktionsträger/innen im Rahmen ihrer Tätigkeit für den DBV vertraulich entgegenzunehmen.
Die an die Ombudsstelle gerichteten Informationen werden dem Deutschen Boxsport-Verband helfen, Regelverstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden vom DBV und seinen Mitarbeiter/innen und Funktionsträger/innen abzuwenden. Durch den Schutz des Hinweisgebers, der dem DBV seine Informationen ansonsten nicht anvertrauen würde, hat der DBV künftig eine weitere Möglichkeit, gravierende Verstöße und Fehlerquellen zu erkennen, zu beheben und regelkonformes Verhalten innerhalb des DBV sicherzustellen. Die Ombudsstelle ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle.
Themenbereiche der Ombudsstelle
Die Ombudstelle ist Ansprechpartner für folgende Themen:
- (mögliche) Verstöße gegen Korruptionstatbestände
- (mögliche/r) Betrug, Untreue oder Unterschlagung
- (mögliche) Verstöße gegen die Verhaltensrichtlinie des DBV zur Prävention vor sexualisierter Gewalt
- (mögliche) Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz
Hinweis: Bei (möglichen) Verstößen gegen die Straftatbestände des Wettbetrugs und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe ist die DBV-Ombudsstelle nicht zuständig. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die im staatlichen Auftrag eingerichtete, sportartübergreifende »Meldestelle Sportmanipulation«, die Sie hier erreichen: www.meldestelle-sportmanipulation.de
Verschwiegenheit der Ombudsstelle
Der bestellte Ombudsmann kann auf der Grundlage seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, dem anwaltlichen Zeugnisverweigerungsrecht und dem grundsätzlichen Verbot einer Beschlagnahme anwaltlicher Akten den Hinweisgeber vor einer Offenlegung seiner Identität schützen.
Eine Offenlegung der Identität des Hinweisgebers an den DBV erfolgt nur dann, wenn der Hinweisgeber dies wünscht. Ferner wird der Ombudsmann den Namen und die Identität des Hinweisgebers keinem Dritten ohne dessen Zustimmung verfügbar machen, es sei denn, die Offenlegung ist gesetzlich angeordnet.
Wie erreichen Sie die Ombudsstelle?
Der Deutsche Boxsport-Verband hat Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Cherkeh mit Wirkung zum 15.06.2019 zum Ombudsmann bestellt. Rainer Cherkeh ist als Ombudsmann auch für weitere Verbände und Institutionen tätig und publiziert und berät seit vielen Jahren anwaltlich zu Compliance-Themen.
Sie können den DBV-Ombudsmann auf jede denkbare Weise (persönliches Gespräch, Telefon, Mail, Fax, Post usw.) kontaktieren. Bei der telefonischen Kontaktaufnahme teilen Sie bitte mit, dass Sie Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Cherkeh in seiner Eigenschaft als Ombudsmann sprechen möchten. Sie werden dann direkt und ohne weitere Nachfragen zum Ombudsmann durchgestellt oder es wird mit diesem ein Rückruf vereinbart.
Kontakt
Postanschrift:
KERN CHERKEH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Prof. Dr. Rainer Cherkeh
Königstrasse 7
D — 30175 Hannover
Telefon, Fax, Mail:
Tel.: +49 (0)511 — 89 76 57–0
Fax.: +49 (0)511 — 89 76 57–22
E‑Mail: ombudsmann-dbv@kern-cherkeh.de
Webseite: www.kern-cherkeh.de