Für die Bean­tra­gung der Start­ge­neh­mi­gung (Erläu­te­rung s.u.) öff­nen Sie das For­mu­lar bit­te über fol­gen­den Link (öff­net neu­es Fenster):

Die hier über die­ses For­mu­lar zu bean­tra­gen­den Start­ge­neh­mi­gun­gen die­nen der

  • der Aus­rich­tung inter­na­tio­na­ler Tur­nie­re im Inland (Inlands­start­ge­neh­mi­gun­gen) oder
  • der Teil­nah­me an inter­na­tio­na­len Tur­nie­ren im Aus­land (Aus­lands­start­ge­neh­mi­gun­gen) oder
  • der Teil­nah­me am so genann­ten »klei­nen Grenz­ver­kehr« (Jah­res­start­ge­neh­mi­gung).

Die Jah­res­start­ge­neh­mi­gung (Gebühr 150 EUR) berech­tigt nach § 3 der Wett­kampf­be­stim­mun­gen zur Teil­nah­me an Wett­kämp­fen in den Nach­bar­län­dern Deutsch­lands (so genann­ter »klei­ner Grenz­ver­kehr«) und ist 365 Tage gül­tig. Das Start­da­tum kann bei der Beantragung selbst­stän­dig fest­ge­legt werden.

Damit Anträ­ge recht­zei­tig geprüft wer­den kön­nen, gel­ten ab 2026 fol­gen­de Fristen:

  • Frist­ge­rech­te Anträ­ge müs­sen spä­tes­tens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ein­ge­reicht wer­den. Die Gebühr für frist­ge­rech­te Anträ­ge beträgt 30 EUR.
  • Kurz­fris­ti­ge Anträ­ge kön­nen bis 3 Tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn gestellt wer­den. Die Gebühr für kurz­fris­ti­ge Anträ­ge beträgt 60 EUR.

Anträ­ge unter 3 Tagen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn kön­nen lei­der nicht geneh­migt wer­den. Abwei­chun­gen oder Aus­nah­men von die­sen Fris­ten sind nicht möglich.