Für die Beantragung der Startgenehmigung (Erläuterung s.u.) öffnen Sie das Formular bitte über folgenden Link (öffnet neues Fenster):
Die hier über dieses Formular zu beantragenden Startgenehmigungen dienen der
- der Ausrichtung internationaler Turniere im Inland (Inlandsstartgenehmigungen) oder
- der Teilnahme an internationalen Turnieren im Ausland (Auslandsstartgenehmigungen) oder
- der Teilnahme am so genannten »kleinen Grenzverkehr« (Jahresstartgenehmigung).
Die Jahresstartgenehmigung (Gebühr 150 EUR) berechtigt nach § 3 der Wettkampfbestimmungen zur Teilnahme an Wettkämpfen in den Nachbarländern Deutschlands (so genannter »kleiner Grenzverkehr«) und ist 365 Tage gültig. Das Startdatum kann bei der Beantragung selbstständig festgelegt werden.
Damit Anträge rechtzeitig geprüft werden können, gelten ab 2026 folgende Fristen:
- Fristgerechte Anträge müssen spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden. Die Gebühr für fristgerechte Anträge beträgt 30 EUR.
- Kurzfristige Anträge können bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Die Gebühr für kurzfristige Anträge beträgt 60 EUR.
Anträge unter 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn können leider nicht genehmigt werden. Abweichungen oder Ausnahmen von diesen Fristen sind nicht möglich.