Die nun bereits über ein Jahr andauernde Corona-Pandemie stellt das Vereinsleben auch weiterhin vor ungewohnte Probleme. Gleichwohl müssen unsere Boxsportvereine bzw. die Boxsportabteilungen der Mehrspartenvereine auch in der Pandemie handlungsfähig bleiben und ihre Beschlussfassungsgremien — gerade jetzt in der Krise — wesentliche Entscheidungen treffen.
Weitere Erleichterungen durch den Gesetzgeber
Der Gesetzgeber hat dazu seit März 2020 und auch jüngst für 2021 mehrfach Erleichterungen für die Durchführung von Mitgliederversammlungen und die Beschlussfassungen der Vereinsgremien geschaffen, die dem Vereinsvorstand bis zum Ablauf des 31.12.2021 auch ohne entsprechende Ermächtigung in der Vereinssatzung zur Auswahl stehen.
Fachartikel gibt Orientierung für Vereine
Mit freundlicher Genehmigung der Fachzeitschrift »Sciamus – Sport und Management« dürfen wir den zu diesem Thema am 10.03.2021 erschienenen Kurzbeitrag »Beschlussfassungen im Verein während der Corona-Pandemie – (weitere) Erleichterungen durch den Gesetzgeber« des Autors Prof. Dr. iur. Rainer T. Cherkeh (Fachanwalt für Sportrecht) als PDF zur Verfügung stellen: