COVID-19 und Beschluss­fas­sun­gen der Gre­mi­en im Boxsport-Verein

Erleichterungen durch den Gesetzgeber

Die nun bereits über ein Jahr andau­ern­de Coro­na-Pan­de­mie stellt das Ver­eins­le­ben auch wei­ter­hin vor unge­wohn­te Pro­ble­me. Gleich­wohl müs­sen unse­re Box­sport­ver­ei­ne bzw. die Box­sport­ab­tei­lun­gen der Mehr­spar­ten­ver­ei­ne auch in der Pan­de­mie hand­lungs­fä­hig blei­ben und ihre Beschluss­fas­sungs­gre­mi­en — gera­de jetzt in der Kri­se — wesent­li­che Ent­schei­dun­gen treffen. 

Wei­te­re Erleich­te­run­gen durch den Gesetzgeber

Der Gesetz­ge­ber hat dazu seit März 2020 und auch jüngst für 2021 mehr­fach Erleich­te­run­gen für die Durch­füh­rung von Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen und die Beschluss­fas­sun­gen der Ver­eins­gre­mi­en geschaf­fen, die dem Ver­eins­vor­stand bis zum Ablauf des 31.12.2021 auch ohne ent­spre­chen­de Ermäch­ti­gung in der Ver­eins­sat­zung zur Aus­wahl stehen.

Fach­ar­ti­kel gibt Ori­en­tie­rung für Vereine

Mit freund­li­cher Geneh­mi­gung der Fach­zeit­schrift »Scia­mus – Sport und Manage­ment« dür­fen wir den zu die­sem The­ma am 10.03.2021 erschie­ne­nen Kurz­bei­trag »Beschluss­fas­sun­gen im Ver­ein wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie – (wei­te­re) Erleich­te­run­gen durch den Gesetz­ge­ber« des Autors Prof. Dr. iur. Rai­ner T. Cher­keh (Fach­an­walt für Sport­recht) als PDF zur Ver­fü­gung stellen: