Neue Rechts- und Ver­fah­rens­ord­nung des DBV beschlossen

Verbands- und Sportgericht werden zusammengefasst

Die Rechts- und Ver­fah­rens­ord­nung des DBV wur­de unter der Feder­füh­rung von Rechts­an­walt Ralf Ekrow­ski neu­ge­fasst. Der geschäfts­füh­ren­de DBV-Vor­stand hat die­se Neu­fas­sung ein­stim­mig beschlos­sen. Sie ist im Down­load­be­reich die­ser Web­site nun abrufbar.

Ver­bands- und Sport­ge­richt zusammengelegt

Im wesent­li­chen wur­den die bei­den Gerich­te (Ver­bands- und Sport­ge­richt) in einem Gericht zusam­men­ge­fasst und die ein­zel­nen Bestim­mun­gen über­ar­bei­tet und aktua­li­siert. Hier­bei wur­de vie­le Hin­wei­se und Anre­gun­gen aufgegriffen.

Ver­bands­ge­richt wird neu gewählt

Die Mit­glie­der des neu­en Ver­bands­ge­richt wer­den auf dem nächs­ten DBV-Kon­gress (vor­aus­sicht­lich im Mai 2021) gewählt. Die Mit­glieds­ver­bän­de des DBV sind auf­ge­ru­fen, Wahl­vor­schlä­ge zu unterbreiten