Auftretende Rechtsfragen, Rechtsfälle und Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der sportlichen Tätigkeit des Verbandes werden nach § 50 der Satzung des Deutschen Boxsport-Verbandes unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges verbandsintern entschieden. Augenommen hiervon sind Dopingverstöße.
Zu diesem Zweck besteht ein Sportgericht, das aufgrund der Rechts- und Verfahrensordnung des DBV tätig wird. Die Mitglieder des Sportgerichtes werden vom Kongress gewählt und müssen verschiedenen Landesverbänden angehören. Das Sportgericht besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in und vier Beisitzern/innen, die keinem Organ des DBV angehören dürfen.
Der/die Vorsitzende des Sportgerichtes wählt für jede einzelne Verhandlung aus den Mitgliedern des Sportgerichtes unter dem Gesichtspunkt der Unparteilichkeit und Zweckmäßigkeit diejenigen aus, die für die jeweilige Verhandlung den Spruchkörper bilden.
Das Sportgericht kann folgende Strafen verhängen:
- Verwarnung
- Verweis
- Zeitliche oder lebenslange Wettkampfsperren
- Zeitliche oder dauernde Amtssperre
- Befristeten oder dauernden Ausschluss
- Veranstaltungsverbot oder Verbot der Veranstaltungen am eigenen Ort
- Geldstrafen von 25 Euro bis 5000 Euro
Mitglieder des Sportgerichtes
Funktion | Name | Landesverband | |
---|---|---|---|
1. | Vorsitzende/r | N.N. | |
2. | Stellvertr. Vorsitzende/r | N.N. | |
3. | Beisitzer/in | Axel Lümkemann | LV Nordrhein-Westfalen |
4. | Beisitzer/in | Ralf Ruhnau | LV Mecklenburg-Vorpommern |
5. | Beisitzer/in | Karl-Heinz Pauckner | LV Bayern |
6. | Beisitzer/in | Lutz Naumann | LV Thüringen |
Kontakt zum Sportgericht
Postanschrift:
Deutscher Boxsport-Verband e.V.
Sportgericht
Korbacher Strasse 93
34132 Kassel
Mail:
sportgericht@boxverband.de