Neu­es Antrags­ver­fah­ren für Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen außer­halb des DBV

Anträge nur noch online möglich

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Ab dem 1. Janu­ar 2025 ändert sich das Ver­fah­ren zur Bean­tra­gung der Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen außer­halb des Gel­tungs­be­reichs des DBV. Ent­spre­chen­de Anträ­ge kön­nen ab dem neu­en Jahr aus­schließ­lich nur noch über ein digi­ta­les Antrags­for­mu­lar ein­ge­reicht wer­den. Anträ­ge, die per E‑Mail, Post oder auf ande­rem Wege wer­den ab die­sem Zeit­punkt nicht mehr bearbeitet. 

Das neue For­mu­lar steht Ihnen auf unse­rer Web­site unter fol­gen­dem Pfad zur Ver­fü­gung: Ver­band > Dig. For­mu­la­re > Start nicht­olymp. Boxen Oder alter­na­tiv über fol­gen­dem Link: https://www.boxverband.de/start-im-nichtolympisches-boxen/

Fris­ten und Gebühren

Damit wir Ihren Antrag recht­zei­tig prü­fen kön­nen, gel­ten ab dem kom­men­den Jahr fol­gen­de Fristen:

  • Frist­ge­rech­te Anträ­ge müs­sen spä­tes­tens 10 Tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn ein­ge­reicht wer­den; es ent­steht eine Gebühr von 100,00 €.
  • Kurz­fris­ti­ge Anträ­ge kön­nen bis 5 Tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn gestellt wer­den; es ent­steht eine Gebühr von 200,00 €.

Anträ­ge unter 5 Tagen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn kön­nen auf­grund der Kurz­fris­tig­keit nicht bear­bei­tet wer­den. Abwei­chun­gen oder Aus­nah­men von die­sen Fris­ten sind nicht möglich.

Hin­weis zu Kon­se­quen­zen bei Verstößen

Die Teil­nah­me an einer Ver­an­stal­tung außer­halb des Gel­tungs- und Ver­ant­wor­tungs­be­reichs des DBV ohne die erfor­der­li­che vor­he­ri­ge Geneh­mi­gung stellt einen Regel­ver­stoß dar und wird wie folgt sanktioniert:

  • Ers­ter Ver­stoß: Es wird eine Geld­bu­ße in Höhe von 300,00 € fäl­lig. Bis zum Ein­gang der Zah­lung gilt ein zeit­lich befris­te­tes Ver­bot der Teil­nah­me oder Start­be­rech­ti­gung an Wett­kämp­fen sowie der Aus­übung von Rech­ten und Vor­tei­len, die aus den vom DBV erteil­ten Lizen­zen im Ver­bands­ge­biet des DBV resul­tie­ren (soge­nann­te Sperre).
  • Zwei­ter Ver­stoß: Es wird eine Geld­bu­ße in Höhe von 400,00 € fäl­lig. Bis zum Ein­gang der Zah­lung gilt erneut ein zeit­lich befris­te­tes Ver­bot der Teil­nah­me oder Start­be­rech­ti­gung an Wett­kämp­fen sowie der Aus­übung von Rech­ten und Vor­tei­len, die aus den vom DBV erteil­ten Lizen­zen resul­tie­ren (soge­nann­te Sper­re). Zusätz­lich wird ab dem Datum des Zah­lungs­ein­gangs eine befris­te­te Sper­re von 3 Mona­ten verhängt.
  • Wei­te­re Ver­stö­ße: Bei jedem wei­te­ren Ver­stoß kann die Rechts­fol­ge des 2. Ver­sto­ßes wie­der­holt wer­den bis hin zum voll­stän­di­gen Lizenz­ent­zug oder/und einem Lizenz­er­werbs­ver­bot bzw. der Nicht­er­tei­lung einer neu­en Lizenz auf­grund der beharr­li­chen wie­der­hol­ten Ver­stö­ße gegen die Regel­wer­ke des DBV.

Die­se Maß­nah­men sind erfor­der­lich, um die Ein­hal­tung der Regel­wer­ke des DBV sicher­zu­stel­len, den DBV und sei­ne Mit­glie­der vor Schä­den zu bewah­ren und die Inte­gri­tät der Ver­bands­ar­beit zu schützen.

Wir bit­ten um Ihr Ver­ständ­nis, dass wir die­se Ände­run­gen ein­füh­ren, um eine effi­zi­en­te­re und ein­heit­li­che Bear­bei­tung sicher­zu­stel­len und einen rei­bungs­lo­sen Ablauf zu gewährleisten.

Den Antrag­stel­lern wird emp­foh­len, bei den Ver­bän­den, unter des­sen Ver­ant­wor­tung sie an einer Ver­an­stal­tung teil­neh­men, die Erstat­tung der Kos­ten im Rah­men der Ver­trags­ver­hand­lun­gen sicher­zu­stel­len. Der DBV kann einen Ver­zicht auf die Kos­ten nicht zu Las­ten sei­ner Mit­glie­der verantworten.

Falls Sie Rück­fra­gen zu den neu­en Rege­lun­gen, Fris­ten oder dem digi­ta­len For­mu­lar haben, ste­hen wir Ihnen ger­ne zur Verfügung.