Die Verlängerung der Trainerlizenzen sind nach den Vorschriften des Deutschen Olympischen Sportbundes stets mit dem Besuch von Fortbildungsmaßnahmen verbunden.
Bei der C‑Lizenz ist diese Fortbildung alle 4 Jahre fällig und liegt in der organisatorischen Verantwortung der Landesverbände. Die Verlängerungen der B- und A‑Lizenzen fallen in die Zuständigkeit des Deutschen Boxsport-Verbandes und sind alle 3 bzw. 2 Jahre erforderlich.
Normale Verlängerung in vielen Fällen nicht möglich
Die anhaltende Corona-Pandemie macht in vielen Fällen die ordnungsgemäße und termingerechte Verlängerung der Trainerlizenzen unmöglich.
Damit den betroffenen Trainern und Vereinen (etwa bei Zuschüssen durch Landessportbünde etc.) hierdurch keine Nachteile entstehen, hat der Deutsche Boxsport-Verband für die Zeit der Pandemie unbürokratische Lösungen für die Lizenzverlängerungen möglich gemacht:
- Die Gebühr wird an die Landesverbände (C‑Lizenz) bzw. den Bundesverband (B- und A‑Lizenz) entrichtet.
- Die Lizenz wird verlängert.
- Die betroffenen Trainer verpflichten sich zum Besuch der nächstmöglichen lizenzverlängernden Fortbildung.
Betroffene Inhaber der C- , B- und A‑Lizenzen wenden sich bitte an die Aus- und Fortbildungskommission des Deutschen Boxsport-Verbandes.