Infor­ma­ti­on des DBV zur aktu­el­len Situa­ti­on mit Bezug auf die IBA

DBV sandte eine Stellungnahme an die IBA

Wir möch­ten die Mit­glie­der des Deut­schen Box­sport-Ver­ban­des (DBV) und inter­es­sier­te Freun­de des olym­pi­schen Boxens an die­ser Stel­le über die jüngs­ten Ent­wick­lun­gen im Ver­hält­nis zum inter­na­tio­na­len Box­ver­band IBA und dem euro­päi­schen Box­ver­band EUBC informieren.

Der DBV ist der­zeit in inten­si­ven Gesprä­chen mit der IBA bezüg­lich der Bewer­tung der vor­ge­brach­ten Positionen.

Bedau­er­li­cher­wei­se ist es der IBA seit 2019, d.h. in 4 Jah­ren nicht gelun­gen, die Ver­ant­wor­tung für die Olym­pia­qua­li­fi­ka­ti­on und das Olym­pi­sche Box­tur­nier vom IOC zurück­zu­er­hal­ten. Der DBV beob­ach­tet dies mit gro­ßer Sor­ge und sieht sich gegen­über sei­nen Ath­le­tin­nen und Ath­le­ten, Trai­nern und Betreu­ern ver­pflich­tet, alle Optio­nen zu prü­fen, die dem Ziel die­nen, das olym­pi­sche Boxen in Los Ange­les 2028 und Bris­bane 2032 lang­fris­tig zu sichern. Auch der dras­ti­sche Abbau finan­zi­el­ler För­de­run­gen auf Bundes‑, Lan­des- und kom­mu­na­ler Ebe­ne ist zu verhindern.

Der DBV hat sei­ne Posi­ti­on gegen­über der IBA in einem Schrei­ben vom 18.05.2023 ver­deut­licht. Die­ses Schrei­ben fin­den Sie unten in deut­scher Über­set­zung dokumentiert. 

Wir hof­fen auf eine bal­di­ge kla­re Posi­tio­nie­rung des IOC, auf Erfol­ge bei den Gesprä­chen zwi­schen IOC und IBA sowie dass die Ver­bän­de auf inter­na­tio­na­ler und euro­päi­scher Ebe­ne sich bei ihren Ent­schei­dun­gen von ihrer Ver­ant­wor­tung dem Box­sport gegen­über lei­ten lassen.

Am 25.05.2023 wur­de mit den Prä­si­den­ten der Lan­des­ver­bän­de und dem Gesamt­vor­stand des DBV eine gemein­sa­me Zoom-Kon­fe­renz, durch­ge­führt und die Lage inten­siv erör­tert. Ein­stim­mig wur­de fest­ge­stellt, die wei­te­re Ent­wick­lung zu beob­ach­ten und bei ent­spre­chen­den Ent­wick­lun­gen einen außer­or­dent­li­chen 1‑Ta­ges-Kon­gress in Prä­senz einzuberufen.

Was die täg­li­che Arbeit mit unse­ren Athleten/innen, Trai­nern und Betreu­ern angeht, wol­len wir Sie auf den aktu­el­len Stand bringen.

Eli­te­be­reich:

Die Olym­pia­qua­li­fi­ka­ti­on läuft unter der Ver­ant­wor­tung der Paris Boxing Unit (IOC).

Unse­re Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten berei­ten sich der­zeit inten­siv auf die Euro­pean Games in Kra­kau vor (20.06.–03.07.2023).

Dies ist die kon­ti­nen­ta­le euro­päi­sche Olym­pia­qua­li­fi­ka­ti­on, bei der wir ver­su­chen wol­len, ers­te Qua­li­fi­ka­ti­ons­plät­ze zu erreichen.

Für die Teil­nah­me an Tur­nie­ren ist gemäß den Sta­tu­ten der IBA trotz Sus­pen­die­rung eines Natio­nal­ver­ban­des, nach vor­he­ri­ger Abstim­mung, die Teil­nah­me für Athleten/innen und Trai­ner pro­blem­los – auch der Start mit natio­na­len Sym­bo­len wie Deutsch­land-Wap­pen, Flag­ge und Natio­nal­hym­ne gewährleistet.

Nach­wuchs­be­reich:

Hier prü­fen wir alle Optio­nen der sich auf inter­na­tio­na­ler Ebe­ne fast täg­lich ändern­den Ent­wick­lung und die sich dar­aus erge­ben­den sport­li­chen Möglichkeiten.

Wei­te­re Punk­te sind der­zeit in einer inten­si­ven Prü­fung und wer­den recht­zei­tig bekannt gegeben.


Brief des Deut­schen Box­sport-Ver­ban­des an die IBA

Am 18. Mai sen­de­ten der Prä­si­dent des DBV — Prof. Dr. Jens Had­ler und der Vize-Prä­si­dent Recht des DBV — Ron­ny Abra­ham nach­fol­gen­des nach­fol­gen­des Schrei­ben an den Gene­ral­se­kre­tär der IBA, Herrn Yer­olim­pos. Das Ori­gi­nal wur­de in eng­li­scher Spra­che ver­sandt, Sie fin­den es hier in einer deut­schen Übersetzung.

Kas­sel, 18.05.2023

Sehr geehr­ter Herr Yerolimpos,

ich bezie­he mich auf Ihr Schrei­ben vom 13. Mai 2023 im Namen des Deut­schen Box­sport-Ver­ban­des. Es scheint, dass Ihr Schrei­ben auf einem Miss­ver­ständ­nis beruht. Im Gegen­satz zu Ihren Anga­ben haben Sie eine Ant­wort des Deut­schen Box­sport-Ver­ban­des auf Ihr Schrei­ben vom 14. April 2023 erhal­ten. Ich habe sie zu Ihrer Infor­ma­ti­on wie­der ange­hängt, sie ist vom 5. Mai 2023. Wir glau­ben, dass wir bereits auf Ihre For­de­run­gen, Annah­men und Schluss­fol­ge­run­gen ein­ge­gan­gen sind. Um es zusammenzufassen:

Der Deut­sche Box­sport-Ver­band ist kein Mit­glieds­ver­band in der neu gegrün­de­ten Ver­ei­ni­gung World Boxing. Die Ent­schei­dung über die Teil­nah­me des Deut­schen Box­sport-Ver­ban­des an World Boxing fällt in die Zustän­dig­keit unse­rer Gene­ral­ver­samm­lung, nicht in die unse­res Vor­stan­des oder eines sei­ner Mit­glie­der. Die Gene­ral­ver­samm­lung des Deut­schen Box­sport-Ver­ban­des hat eine sol­che Ent­schei­dung nicht getroffen.

Der Vor­stand des Deut­schen Box­sport-Ver­ban­des ist nicht befugt, Maß­nah­men gegen ein­zel­ne Vor­stands­mit­glie­der zu ergrei­fen; sol­che Ent­schei­dun­gen müs­sen von unse­rer Mit­glie­der­ver­samm­lung getrof­fen werden.

Die Posi­tio­nie­rung unse­res Gene­ral­se­kre­tärs (Herr Micha­el Mül­ler) im erwei­ter­ten Inte­rims­vor­stand von World Boxing hat ledig­lich beob­ach­ten­den Cha­rak­ter, was er nun vor­erst ruhen las­sen wird.

Der Inhalt unse­res vor­he­ri­gen Schrei­bens bleibt gül­tig und anwend­bar. Wir bit­ten Sie daher zu bestä­ti­gen, dass Ihr Schrei­ben vom 13. Mai 2023 auf einem Miss­ver­ständ­nis beruht.

Bei meh­re­ren Gele­gen­hei­ten haben Sie über insi­deth­ga­mes sowie auf der IBA-Web­site öffent­lich bekannt gege­ben, dass Sie Beschwer­den ein­ge­reicht und mit der BIIU »for­mel­le Ver­fah­ren« gegen den Deut­schen Box­sport-Ver­band und ande­re natio­na­le Ver­bän­de ein­ge­lei­tet haben:

https://www.iba.sport/news/iba-files-official-complaint-to-biiu-against-individuals-and-entities-involved-in-the-creation-of-rogue-boxing-organisation/

https://www.insidethegames.biz/articles/1136971/iba-formal-proceedings-world-boxing

Wir sind der Mei­nung, dass die­se öffent­li­chen Bekannt­ma­chun­gen nicht mit dem unab­hän­gi­gen Geist des BIIU und sei­ner Ver­fah­rens­re­geln, ins­be­son­de­re Arti­kel 4.1, ver­ein­bar sind.

Für den Fall, dass Sie auf Ihren öffent­li­chen Behaup­tun­gen über das mög­li­che Vor­ge­hen der IBA, ein­schließ­lich einer mög­li­chen Sus­pen­die­rung unse­rer Mit­glied­schaft, behar­ren, bit­ten wir Sie ein­dring­lich, sich an Ihre eige­nen Vor­schrif­ten zu hal­ten und sich ins­be­son­de­re auf Arti­kel 19.1 der Ver­fah­rens­re­geln des BIIU zu bezie­hen. In die­sem Arti­kel sind die grund­le­gen­den Rech­te von Beschul­dig­ten aufgeführt:

  1. das Recht auf Gleich­be­hand­lung ohne Diskriminierung;
  2. das Recht, gehört zu werden;
  3. das Recht, den Fall vorzutragen;
  4. das Recht auf Akteneinsicht;
  5. das Recht, Bewei­se zu erbrin­gen und vorzulegen;
  6. das Recht, eine begrün­de­te Ent­schei­dung zu erhal­ten und
  7. das Recht auf recht­li­che Vertretung.

Der Deut­sche Box­sport-Ver­band beab­sich­tigt, von sei­nen Grund­rech­ten Gebrauch zu machen, ein­schließ­lich des Rechts auf Anhö­rung durch die unab­hän­gi­ge Inte­gri­täts­stel­le des Boxsports.

Wir möch­ten noch ein­mal beto­nen, dass weder der Sportdirektor/Generalsekretär des Deut­schen Box­sport­ver­ban­des noch ande­re Mit­glie­der die IBA in der Ver­gan­gen­heit oder jetzt durch Äuße­run­gen öffent­lich geschä­digt haben. Wir hof­fen nach wie vor, dass IBA und IOC zu einer ein­ver­nehm­li­chen Lösung im Inter­es­se des OLYMPISCHEN BOXENS kom­men werden.

Dar­über hin­aus ist es uns wich­tig, dar­auf hin­zu­wei­sen, dass es im urei­ge­nen Inter­es­se des Deut­schen Box­sport-Ver­ban­des (und sicher auch in Ihrem) liegt, dass der Box­sport unter dem Dach eines sta­bi­len, star­ken und natio­na­le Ver­bän­de ver­ei­nen­den Welt­ver­ban­des olym­pisch bleibt.

Wir wer­den unser Bes­tes tun, um Ihnen zu hel­fen und ste­hen Ihnen für wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Verfügung.

Mit freund­li­chen Grüßen,

Prof. Dr. Jens Had­ler (Prä­si­dent des Deut­schen Boxsport-Verbandes)
Ron­ny Abra­ham (Vize­prä­si­dent Recht des Deut­schen Boxsport-Verbandes)